RS OGH 2005/2/16 3Ob304/04h, 6Ob136/13p, 4Ob198/14t

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Veröffentlicht am 16.02.2005
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Norm

ABGB §97

Rechtssatz

Durch die Benützung einer Wohnung, in der das dringende Wohnbedürfnis eines Ehegatten befriedigt wird, erwirbt dieser einen familienrechtlichen, durch § 97 ABGB gesicherten Anspruch auf Erhaltung der Wohnmöglichkeit gegen den anderen Ehegatten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0049431

Im RIS seit

18.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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