RS OGH 2025/11/20 8ObA93/04s; 9ObA24/09h; 9ObA12/13z; 9ObA99/13v; 8ObA55/14t; 9ObA55/18f; 9ObA13/19f

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Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

VBG allg

Rechtssatz

Auch den Vertragsbediensteten trifft eine Aufgriffsobliegenheit, sodass er die Rechtswidrigkeit einer Versetzung zeitlich nicht unbegrenzt geltend machen kann. Welcher Zeitraum dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht, um die Rechtswidrigkeit seiner Versetzung geltend zu machen, lässt sich immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119727

Im RIS seit

19.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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