RS OGH 2005/2/17 8Ob118/04t, 2Ob27/12b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

ABGB §1295 Ia2
ABGB §1358
Wr Stadtwerke - ZuweisungsG §3 Abs3

Rechtssatz

Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" in Lohnfortzahlungsfällen sind auch im Verhältnis zwischen Schädiger und zugewiesenem Unternehmen anwendbar. Die (weitere) Schadensverlagerung von der Dienstgeberin des Geschädigten (Stadt Wien) auf das zugewiesene Unternehmen begründet dessen Legitimation zur Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Schädiger.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119711

Im RIS seit

19.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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