RS OGH 2016/4/27 8Ob4/05d, 3Ob46/16k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2005
beobachten
merken

Norm

KO §206 Abs1

Rechtssatz

Die Exekutionsführung von „Neugläubiger", deren Forderung erst im Zuge des Abschöpfungsverfahrens entstehen, ist zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119718

Im RIS seit

19.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten