Norm
ASVG §311Rechtssatz
Die Frage, ob der Dienstgeber einen Überweisungsbetrag an den Pensionsversicherungsträger zu zahlen hat, ist kraft ausdrücklicher Anordnung in § 355 Z 4 ASVG eine Verwaltungssache und gehört nicht auf den Rechtsweg.Die Frage, ob der Dienstgeber einen Überweisungsbetrag an den Pensionsversicherungsträger zu zahlen hat, ist kraft ausdrücklicher Anordnung in Paragraph 355, Ziffer 4, ASVG eine Verwaltungssache und gehört nicht auf den Rechtsweg.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119923Dokumentnummer
JJR_20050406_OGH0002_009OBA00077_04W0000_001