Rechtssatz
Eine Vertragsauflösung nach § 1118 zweiter Fall ABGB wird durch eine erst nach Zugang der Auflösungserklärung ausgesprochene Aufrechnung nicht berührt.Eine Vertragsauflösung nach Paragraph 1118, zweiter Fall ABGB wird durch eine erst nach Zugang der Auflösungserklärung ausgesprochene Aufrechnung nicht berührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119980Im RIS seit
12.05.2005Zuletzt aktualisiert am
12.11.2014