RS OGH 2005/4/25 16R77/05v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2005
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Norm

ZPO §399
ZPO §477 Abs1 Z4
  1. ZPO § 477 heute
  2. ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. ZPO § 477 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Erlässt das Erstgericht entgegen §§ 396 Abs.2, 399 ZPO idF der ZVN 2002 trotz Vorbringens der beklagten Partei zur Hauptsache infolge Fernbleibens der beklagten Partei in einer späteren Tagsatzung ein Versäumungsurteil, so ist dieses gemäß §477 Abs.1 Z 4 ZPO nichtig.Erlässt das Erstgericht entgegen Paragraphen 396, Absatz 2, 399, ZPO in der Fassung der ZVN 2002 trotz Vorbringens der beklagten Partei zur Hauptsache infolge Fernbleibens der beklagten Partei in einer späteren Tagsatzung ein Versäumungsurteil, so ist dieses gemäß §477 Absatz eins, Ziffer 4, ZPO nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2005:RW0000656

Im RIS seit

09.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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