Norm
UVG §4 Z5Rechtssatz
Ein Rekurs gegen eine Vorschussgewährung nach § 4 Z 5 UVG kann nicht auf solche Umstände gestützt werden, die den Grund und die Höhe des Unterhaltsanspruchs betreffen.Ein Rekurs gegen eine Vorschussgewährung nach Paragraph 4, Ziffer 5, UVG kann nicht auf solche Umstände gestützt werden, die den Grund und die Höhe des Unterhaltsanspruchs betreffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119993Dokumentnummer
JJR_20050519_OGH0002_0060OB00050_05D0000_002