RS OGH 2005/5/23 3Ob56/05i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2005
beobachten
merken

Norm

ABGB §1284 Ab
ABGB §1284 Ae

Rechtssatz

Hat der Ausgedingsberechtigte von seinem Wahlrecht, auf Erfüllung zu bestehen oder das Erfüllungsinteresse (Interesse der primär geschuldeten Naturalleistung in Geld) begehren zu können, Gebrauch gemacht, ist er an eine einmal getroffene Wahl - wie bei einer Wahlschuld-gebunden. Wird nämlich bei aufrechtem Vertrag das Interesse der primär geschuldeten Leistung in Geld verlangt, kommt es nicht mehr zu einem Aufleben des primär geschuldeten Naturalleistungsanspruchs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120071

Dokumentnummer

JJR_20050523_OGH0002_0030OB00056_05I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten