RS OGH 2005/5/23 2Ob5/04f

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Veröffentlicht am 23.05.2005
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Norm

EheG §82 Abs1 Z1

Rechtssatz

Die Ferienwohnung, die ein Dritter (Mutter) der Ehefrau während der Ehe mit der befolgten Auflage geschenkt hat, dem Ehemann daran ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht einzuräumen, unterliegt als unentgeltliche Zuwendung an beide Ehegatten der Aufteilung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120065

Dokumentnummer

JJR_20050523_OGH0002_0020OB00005_04F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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