RS OGH 2005/5/30 16Ok16/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2005
beobachten
merken

Rechtssatz

Am Zusammenschluss beteiligte Unternehmen iSd § 41 Abs 3 KartG sind beim Anteilserwerb der Erwerber und dasjenige Unternehmen, an dem die erworbenen Anteile bestehen, nicht jedoch der (mitwirkende) Veräußerer.Am Zusammenschluss beteiligte Unternehmen iSd Paragraph 41, Absatz 3, KartG sind beim Anteilserwerb der Erwerber und dasjenige Unternehmen, an dem die erworbenen Anteile bestehen, nicht jedoch der (mitwirkende) Veräußerer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119975

Dokumentnummer

JJR_20050530_OGH0002_0160OK00016_0400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten