RS OGH 2005/6/29 9ObA98/05k, 10ObS8/08m, 7Ob116/13d

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Veröffentlicht am 29.06.2005
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Norm

ZPO §28

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt, dessen Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gemäß § 34 Abs 1 Z 4 RAO wegen Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens erloschen ist, kann sich weiterhin selbst vertreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120040

Im RIS seit

29.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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