RS OGH 2005/7/12 4Ob131/05a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.2005
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Norm

MSchG §10a

Rechtssatz

Anders als bei Aufnahme eines bestimmten Zeichens als Metatag wird das Zeichen bei Einrichtung der „catch-all" Funktion nicht als jener Begriff definiert, der die Funktion der Marke übernehmen, der Adressierung der Homepage dienen und den Internetnutzer auf die Homepage leiten soll. Die Sub Level Domain wird vielmehr so eingerichtet, dass nicht eine bestimmte, vom Domaininhaber vorgesehene, sondern jede beliebige vom Internetnutzer eingegebene Bezeichnung „aufgelöst" wird und der Internetnutzer dadurch - gleichgültig welches Zeichen er eingegeben hat - auf die mit der „catch-all" Funktion versehene Homepage gelangt. Eine markenrechtliche Benutzungshandlung in Bezug auf ein bestimmtes Zeichen ist damit nicht verbunden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120132

Dokumentnummer

JJR_20050712_OGH0002_0040OB00131_05A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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