RS OGH 2020/10/22 6Ob144/05b, 6Ob125/05h, 6Ob207/05t, 3Ob130/07z, 3Ob239/08f, 3Ob14/09v, 3Ob218/12y,

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Veröffentlicht am 14.07.2005
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Rechtssatz

Begründete das Rekursgericht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs folgend umfangreich, warum es den Rekurs für inhaltlich nicht berechtigt hält, kann sich die Rekurswerberin durch den formell ihren Rekurs zurückweisenden Spruchteil nicht beschwert erachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0122180

Im RIS seit

13.08.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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