RS OGH 2005/8/3 9Ob36/05t

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Veröffentlicht am 03.08.2005
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Norm

ZPO §14 Dc

Rechtssatz

Das bei der notwendigen Streitgenossenschaft anzuwendende prozessuale Günstigkeitsprinzip bewirkt, dass im Falle der echten Säumnis (- nicht aber bei bloßer Untätigkeit -) eines Streitgenossen ein von erschienenen anderen Streitgenossen abgegebenes Anerkenntnis nicht wirksam ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120143

Dokumentnummer

JJR_20050803_OGH0002_0090OB00036_05T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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