Rechtssatz
Eine Gleichsetzung von Zeiten, in denen ein Versicherter - wenn auch unverschuldet - aus Krankheitsgründen an der erstmaligen Arbeitslosmeldung verhindert gewesen ist, mit Zeiten eines tatsächlichen Arbeitslosengeldbezuges oder mit Zeiten, während derer der Versicherte nach erfolgter Arbeitslosmeldung von einem Geldleistungsbezug unverschuldet ausgeschlossen gewesen ist, kommt nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120160Dokumentnummer
JJR_20050809_OGH0002_010OBS00049_05M0000_001