RS OGH 2005/8/25 6Ob158/05m, 1Ob128/12y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.2005
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Norm

ABGB §154 B
AußStrG 2005 §132 Satz2

Rechtssatz

Der Ausspruch des Pflegschaftsgerichtes, der Entwurf eines Kaufvertrags werde genehmigt und der Kollisionskurator sei berechtigt, einen solchen Kaufvertrag namens des Minderjährigen zu unterfertigen, bedeutet nicht, dass der Pflegschaftsrichter bei Vorlage des abgeschlossenen und zu genehmigenden Vertrags nicht neuerlich prüfen müsste, ob die Voraussetzungen der Genehmigung nach wie vor vorliegen, um danach die Genehmigung zu erteilen oder zu versagen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 158/05m
    Entscheidungstext OGH 25.08.2005 6 Ob 158/05m
    Veröff: SZ 2005/116
  • 1 Ob 128/12y
    Entscheidungstext OGH 01.08.2012 1 Ob 128/12y
    Vgl; Beisatz: Siehe aber nunmehr § 132 Satz 2 AußStrG 2003. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120153

Im RIS seit

24.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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