Norm
ABGB §154 BRechtssatz
Der Ausspruch des Pflegschaftsgerichtes, der Entwurf eines Kaufvertrags werde genehmigt und der Kollisionskurator sei berechtigt, einen solchen Kaufvertrag namens des Minderjährigen zu unterfertigen, bedeutet nicht, dass der Pflegschaftsrichter bei Vorlage des abgeschlossenen und zu genehmigenden Vertrags nicht neuerlich prüfen müsste, ob die Voraussetzungen der Genehmigung nach wie vor vorliegen, um danach die Genehmigung zu erteilen oder zu versagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120153Im RIS seit
24.09.2005Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012