Norm
IESG §1 Abs1Rechtssatz
Es wäre unsachlich und gleichheitswidrig, trotz entsprechender Beitragsleistung (beziehungsweise Versicherungspflicht) die Leistung von Insolvenz-Ausfallgeld nur deshalb zu versagen, weil der Arbeitgeber in Österreich keine Niederlassung oder Betriebsstätte oder kein Vermögen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120266Dokumentnummer
JJR_20050908_OGH0002_008OBS00018_04M0000_001