RS OGH 2005/9/8 8ObS18/04m

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Veröffentlicht am 08.09.2005
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Norm

IESG §1 Abs1

Rechtssatz

Es wäre unsachlich und gleichheitswidrig, trotz entsprechender Beitragsleistung (beziehungsweise Versicherungspflicht) die Leistung von Insolvenz-Ausfallgeld nur deshalb zu versagen, weil der Arbeitgeber in Österreich keine Niederlassung oder Betriebsstätte oder kein Vermögen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120266

Dokumentnummer

JJR_20050908_OGH0002_008OBS00018_04M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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