Norm
StPO §345 Abs1 Z6Rechtssatz
Für die von § 345 Abs 3 und Abs 4 StPO geforderte Nachteilsabwägung kann in den Fällen der Z 6 und Z 10 des § 345 Abs 1 StPO die Niederschrift der Geschworenen, aber auch die Rechtsbelehrung Anhaltspunkte liefern.Für die von Paragraph 345, Absatz 3 und Absatz 4, StPO geforderte Nachteilsabwägung kann in den Fällen der Ziffer 6 und Ziffer 10, des Paragraph 345, Absatz eins, StPO die Niederschrift der Geschworenen, aber auch die Rechtsbelehrung Anhaltspunkte liefern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120164Im RIS seit
08.09.2005Zuletzt aktualisiert am
04.09.2023