RS OGH 2005/9/27 1Ob155/04g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2005
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Norm

ABGB §773a Abs1
ZPO §503 Z4 E4c9
ZPO §503 Z4 E4c18

Rechtssatz

Die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens des im § 773a Abs 1 ABGB beschriebenen Naheverhältnisses ist eine solche der rechtlichen Beurteilung, die auf Grund des festgestellten Sachverhalts zu lösen ist. Die Qualifikation der für die Pflichtteilsminderung erheblichen Sachverhaltselemente im Sinne der Bejahung oder Verneinung des vom Gesetz geforderten Naheverhältnisses ist daher revisibel, sodass der Oberste Gerichtshof an die - wenngleich in den Feststellungen enthaltene - Beurteilung durch das Erstgericht nicht gebunden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120191

Dokumentnummer

JJR_20050927_OGH0002_0010OB00155_04G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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