RS OGH 2005/10/4 Bkv6/05

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Veröffentlicht am 04.10.2005
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Norm

RAO §2 Abs1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine rechtsberufliche Tätigkeit bei einem beeideten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft dienlich ist (§ 2 Abs 1 RAO), ist stets von der Komponentengesamtheit dieser Tätigkeit auszugehen, weshalb das in Rede stehende gesetzliche Dienlichkeitskriterium dann nicht erfüllt sein wird, wenn sich das Wirken bei einem Wirtschaftsprüfer ausschließlich auf „untergeordnete Revisionsassistenz" beschränkt.

Entscheidungstexte

  • Bkv 6/05
    Entscheidungstext OGH 04.10.2005 Bkv 6/05

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120398

Dokumentnummer

JJR_20051004_OGH0002_000BKV00006_0500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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