RS OGH 2005/10/6 8ObA44/05m

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Veröffentlicht am 06.10.2005
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Norm

ABGB §98
ABGB §1152 C

Rechtssatz

Im Gegensatz zum Entgeltanspruch ist der Abgeltungsanspruch des Ehegatten gegen den Ehepartner nach § 98 ABGB daher auch vom wirtschaftlichen Erfolg, also etwa der Ertragslage des „Familienbetriebes" abhängig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120262

Dokumentnummer

JJR_20051006_OGH0002_008OBA00044_05M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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