Norm
IESG §1 Abs2 Z3Rechtssatz
Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Dienstgeber auf Leistung eines Nachschusses an die Pensionskasse ist grundsätzlich im Rahmen der Begrenzung gesichert (§ 3d Abs 1 Z 1 IESG), da es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis des Klägers handelt, der zum Stichtag bereits bestand. Der IAF hat daher (im Sinne des § 7 Abs 8 IESG) der Pensionskasse jenen Betrag zu leisten, der die Pensionskasse in die Lage versetzt, die zugesagte Pension in voller Höhe 24 x zu leisten.Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Dienstgeber auf Leistung eines Nachschusses an die Pensionskasse ist grundsätzlich im Rahmen der Begrenzung gesichert (Paragraph 3 d, Absatz eins, Ziffer eins, IESG), da es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis des Klägers handelt, der zum Stichtag bereits bestand. Der IAF hat daher (im Sinne des Paragraph 7, Absatz 8, IESG) der Pensionskasse jenen Betrag zu leisten, der die Pensionskasse in die Lage versetzt, die zugesagte Pension in voller Höhe 24 x zu leisten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120271Dokumentnummer
JJR_20051006_OGH0002_008OBS00014_05Z0000_001