RS OGH 2005/10/17 13Bkd5/04

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Veröffentlicht am 17.10.2005
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Norm

DSt 1990 §1 Abs1 K
RAO §9
RL-BA 1977 §34

Rechtssatz

Wenn unwahre Behauptungen des Rechtsanwaltsanwärters ungeprüft in einem vom Rechtsanwalt unterfertigten Schriftstück nach außen gelangen, hat dieser die ihm gemäß § 34 RL-BA obliegende gewissenhafte Beaufsichtigung der Tätigkeit seines Rechtsanwaltsanwärters verletzt und dadurch eine Berufspflichtenverletzung begangen sowie auch Ehre und Ansehen des Standes beeinträchtigt.

Entscheidungstexte

  • 13 Bkd 5/04
    Entscheidungstext OGH 17.10.2005 13 Bkd 5/04

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120396

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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