RS OGH 2005/10/18 1Ob156/05f

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Veröffentlicht am 18.10.2005
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Norm

KO §30 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers innerhalb der letzten sechzig Tage vor dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist gemäß §30 Abs1 Z3 KO anfechtbar, wenn dieser Gläubiger wusste oder hätte wissen müssen, dass dem Schuldner die Insolvenz droht, und ihm ferner bekannt war oder bekannt sein musste, dass der Schuldner die angefochtene Sicherstellung oder Befriedigung in der Absicht vornahm, ihn vor anderen Gläubigern zu begünstigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120312

Dokumentnummer

JJR_20051018_OGH0002_0010OB00156_05F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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