Norm
KO §30 Abs1 Z3Rechtssatz
Die Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers innerhalb der letzten sechzig Tage vor dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist gemäß §30 Abs1 Z3 KO anfechtbar, wenn dieser Gläubiger wusste oder hätte wissen müssen, dass dem Schuldner die Insolvenz droht, und ihm ferner bekannt war oder bekannt sein musste, dass der Schuldner die angefochtene Sicherstellung oder Befriedigung in der Absicht vornahm, ihn vor anderen Gläubigern zu begünstigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120312Dokumentnummer
JJR_20051018_OGH0002_0010OB00156_05F0000_001