Norm
MRK Art6 Abs1 II6Rechtssatz
Die Opfereigenschaft wegen einer Konventionsverletzung nach Art 6 Abs 1 MRK (Gebot angemessener Verfahrensdauer) fällt weg, wenn ein innerstaatliches Gericht die Konventionsverletzung unter Angabe der genauen Verfahrensdauer feststellt und die Verfahrensverzögerung ausreichend bei der Strafbemessung berücksichtigt. Dzelili gegen Deutschland.Die Opfereigenschaft wegen einer Konventionsverletzung nach Artikel 6, Absatz eins, MRK (Gebot angemessener Verfahrensdauer) fällt weg, wenn ein innerstaatliches Gericht die Konventionsverletzung unter Angabe der genauen Verfahrensdauer feststellt und die Verfahrensverzögerung ausreichend bei der Strafbemessung berücksichtigt. Dzelili gegen Deutschland.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2005:RS0121600Im RIS seit
10.12.2005Zuletzt aktualisiert am
04.03.2016