Norm
EO §382fRechtssatz
Bestehen für einen Bestandgegenstand trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 1 Abs 4 Z 1 MRG wegen der Vorschreibung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen im Haus gesetzliche Mietzinsbildungsvorschriften, gebietet der Zweck des § 382f EO dessen Anwendung, obwohl das Mietverhältnis dem MRG nicht „gänzlich" unterliegt.Bestehen für einen Bestandgegenstand trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer eins, MRG wegen der Vorschreibung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen im Haus gesetzliche Mietzinsbildungsvorschriften, gebietet der Zweck des Paragraph 382 f, EO dessen Anwendung, obwohl das Mietverhältnis dem MRG nicht „gänzlich" unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120411Dokumentnummer
JJR_20051116_OGH0002_0080OB00100_05X0000_002