RS OGH 2005/11/16 8ObA59/05t

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Veröffentlicht am 16.11.2005
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Norm

IESG §11 Abs1

Rechtssatz

Die Legalzession gemäß § 11 Abs 1 IESG kommt nur dann nicht zustande, wenn dem Arbeitnehmer Leistungen gewährt werden, die ihm arbeitsrechtlich gegen den Arbeitgeber nicht zustehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120425

Dokumentnummer

JJR_20051116_OGH0002_008OBA00059_05T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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