RS OGH 2005/11/29 10Ob57/03k, 5Ob173/14y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.11.2005
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Norm

ABGB §1300

Rechtssatz

Grundsätzlich besteht keine Haftung des den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft erstellenden Steuerberaters für fahrlässig verursachte Vermögensschäden Dritter.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120309

Im RIS seit

29.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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