RS OGH 2014/6/24 6Ob254/05d, 4Ob95/14w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2005
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Befreiungswirkung des § 245 Abs 1 HGB erfasst nur jene Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte einer Privatstiftung, die auch tatsächlich entsprechend § 280 HGB offengelegt wurden.Die Befreiungswirkung des Paragraph 245, Absatz eins, HGB erfasst nur jene Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte einer Privatstiftung, die auch tatsächlich entsprechend Paragraph 280, HGB offengelegt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120444

Im RIS seit

31.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten