RS OGH 2005/12/13 11Os126/05x, 14Os121/17a, 15Os92/21z

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Veröffentlicht am 13.12.2005
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Norm

FrG §104 Abs5
StGB §33 Z4
StGB §246 Abs2

Rechtssatz

In einer Verbindung betätigt sich führend, wer anderen Mitgliedern gegenüber anordnungsbefugt ist, wobei die Weisungskompetenz nicht umfassend sein muss, sondern auch auf einen Teilbereich beschränkt sein kann, sofern dieser in Relation zum Gesamtgefüge als maßgebend einzustufen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120361

Im RIS seit

12.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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