RS OGH 2005/12/15 6Ob275/05t, 6Ob247/08d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2005
beobachten
merken

Norm

DSG §33 Abs1
MedienG §7 Abs1

Rechtssatz

Wird ein Rechtsanwalt unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz in die „Warnliste der Banken" aufgenommen, so untergräbt die dadurch verbreitete Annahme, er sei als Rechtsanwalt kreditunwürdig, sein Ansehen bei Klienten und unter Kollegen und ist geeignet, seinen Ruf nachhaltig zu schädigen und sogar seine wirtschaftliche Existenz zu gefährden, sodass die Voraussetzungen für den Zuspruch eines immateriellen Schadens dem Grunde nach gegeben sind.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 275/05t
    Entscheidungstext OGH 15.12.2005 6 Ob 275/05t
    Beisatz: Hier: „Warnliste der österreichischen Kreditinstitute zum Zweck des Gläubigerschutzes und der Risikominimierung durch Hinweis auf vertragswidriges Kundenverhalten". (T1); Veröff: SZ 2005/181
  • 6 Ob 247/08d
    Entscheidungstext OGH 17.12.2009 6 Ob 247/08d
    Vgl auch; Beisatz: Jemanden bloßstellen bedeutet im Fall des § 33 Abs 1 zweiter Satz DSG, Tatsachen (nämlich die in § 18 Abs 2 Z 1 bis 3 DSG genannten Datenarten) zu enthüllen, die ihn aus Sicht Dritter herabsetzen und sein Ansehen untergraben. (T2); Beisatz: Nach der klaren Fassung des § 33 Abs 1 DSG geht es um bestimmte Datenarten und nicht um den „höchstpersönlichen Lebensbereich", mögen auch die Datenarten dem höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen zugehören. (T3); Beisatz: Selbst wenn Daten der in § 18 Abs 2 Z 1 bis 3 DSG genannten Art für eine begrenzte Öffentlichkeit sichtbar oder einem begrenzten Kreis von Personen bekannt waren, schließt dies nicht aus, dass durch die öffentlich zugängliche Verwendung dieser Daten schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen in einer Weise verletzt werden, die einer Bloßstellung in der Öffentlichkeit gleichkommt. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120440

Im RIS seit

14.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten