Norm
ASVG §255 Abs7Rechtssatz
Ein Anspruch auf Invaliditätspension gemäß § 255 Abs 7 ASVG hat eine (weitere) Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten seit Eintritt in das Erwerbsleben nicht zur Voraussetzung.Ein Anspruch auf Invaliditätspension gemäß Paragraph 255, Absatz 7, ASVG hat eine (weitere) Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Versicherten seit Eintritt in das Erwerbsleben nicht zur Voraussetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120385Im RIS seit
21.01.2006Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015