Norm
ASVG §162 Abs5 Z3Rechtssatz
§ 162 Abs 5 Z 3 ASVG ist auf Adoptionen nicht analog anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung.Paragraph 162, Absatz 5, Ziffer 3, ASVG ist auf Adoptionen nicht analog anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120485Dokumentnummer
JJR_20060124_OGH0002_010OBS00086_05B0000_001