Norm
ArbVG §31 Abs3Rechtssatz
Wird ein durch Betriebsvereinbarung gewährter Anspruch auf Betriebspension durch Betriebsvereinbarung geändert (hier: Auslagerung an eine Pensionskasse), ist eine einzelvertragliche Zustimmungs- oder Verzichtserklärung des Anwartschaftsberechtigten für die Prüfung der Frage unzulässiger Verschlechterung bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120487Im RIS seit
24.02.2006Zuletzt aktualisiert am
02.03.2023