RS OGH 2006/1/25 7Ob300/05a

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Veröffentlicht am 25.01.2006
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Rechtssatz

Auch die „positive Beschlussfeststellungsklage" muss innerhalb der Ausschlussfrist des § 197 Abs 2 AktG gegen die Gesellschaft erhoben werden.Auch die „positive Beschlussfeststellungsklage" muss innerhalb der Ausschlussfrist des Paragraph 197, Absatz 2, AktG gegen die Gesellschaft erhoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120516

Dokumentnummer

JJR_20060125_OGH0002_0070OB00300_05A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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