RS OGH 2006/2/15 3Ob91/05m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.2006
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Norm

Oö ZuschlagsVO 2000 §1
ElWOG 1998 §70 Abs1

Rechtssatz

Die von den Netzbetreibern den Endverbrauchern verrechneten „Zuschläge" nach § 1 Oö. ZuschlagsVO 2000 stellen keinen Teil des zwischen den Endverbrauchern und den Netzbetreibern abgeschlossenen synallagmatischen Vertragsverhältnisses dar, weshalb darin kein Eingriff in die zwischen diesen bestehende Rechtsbeziehung liegt (§ 70 Abs 1 ElWOG 1998).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120620

Dokumentnummer

JJR_20060215_OGH0002_0030OB00091_05M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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