Norm
AnerbenG §8 Abs2Rechtssatz
Bei bestehendem Miteigentum zwischen Ehegatten oder einem Elternteil und einem Kind kommt das Anerbengesetz bei der gewillkürten Erbfolge nur dann zur Anwendung, wenn der überlebende Miteigentümer als Alleineigentümer verbleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120538Im RIS seit
16.02.2006Zuletzt aktualisiert am
05.09.2024