Norm
ABGB §924Rechtssatz
Die Vermutung des § 924 Satz 2 ABGB ist auch bei gebrauchten Sachen nicht generell, sondern nur dann ausgeschlossen, wenn eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120550Im RIS seit
18.03.2006Zuletzt aktualisiert am
15.09.2017