RS OGH 2006/2/16 6Ob272/05a, 1Ob273/06p, 2Ob189/07v, 2Ob196/13g, 6Ob123/15d, 1Ob124/17t, 7Ob45/17v

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Veröffentlicht am 16.02.2006
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Norm

ABGB §924

Rechtssatz

Die Vermutung des § 924 Satz 2 ABGB ist auch bei gebrauchten Sachen nicht generell, sondern nur dann ausgeschlossen, wenn eine besonders intensive Benützung oder ein zu erwartender normaler Abnützungsschaden vorliegt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 272/05a
    Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 272/05a
    Veröff: SZ 2006/19
  • 1 Ob 273/06p
    Entscheidungstext OGH 27.03.2007 1 Ob 273/06p
    Auch; Beisatz: Dies gilt zum Beispiel für minderwertige oder kurzlebige Waren. Auch bei Fahrzeugen älteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand können nicht alle innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel generell auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen werden. (T1)
  • 2 Ob 189/07v
    Entscheidungstext OGH 18.10.2007 2 Ob 189/07v
    Auch; Beis wie T1 nur: Bei Fahrzeugen älteren Baujahrs mit hohem Kilometerstand können nicht alle innerhalb eines halben Jahres auftretenden Mängel generell auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen werden. (T2)
  • 2 Ob 196/13g
    Entscheidungstext OGH 19.12.2013 2 Ob 196/13g
    Auch; Beis wie T2
  • 6 Ob 123/15d
    Entscheidungstext OGH 25.09.2015 6 Ob 123/15d
    Auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Welche Mängel hingenommen werden müssen und wann die Vermutung als widerlegt anzusehen ist, ist stets eine Frage des Einzelfalls. (T3)
  • 1 Ob 124/17t
    Entscheidungstext OGH 12.07.2017 1 Ob 124/17t
    Auch; Beis wie T2; Beis wie T3
  • 7 Ob 45/17v
    Entscheidungstext OGH 05.07.2017 7 Ob 45/17v
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120550

Im RIS seit

18.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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