RS OGH 2025/9/16 10ObS188/04a; 10ObS38/25y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.2006
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Norm

ASGG §89 Abs2
  1. ASGG § 89 heute
  2. ASGG § 89 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022
  3. ASGG § 89 gültig von 01.01.2022 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 21/2021
  4. ASGG § 89 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994
  5. ASGG § 89 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994

Rechtssatz

Im Fall einer auf Weitergewährung einer entzogenen Geldleistung gerichteten Klage besteht an sich für ein Grundurteil nach § 89 Abs 2 ASGG kein Raum, weil die Leistungshöhe - für den Fall, dass der Entziehungsgrund verneint wird - ohnehin feststeht. Wird die Verpflichtung zur Weitergewährung der entzogenen Leistung dennoch nur dem Grunde nach ausgesprochen, so ist eine vorläufige Zahlung gemäß § 89 Abs 2 ASGG anzuordnen, um die (vorläufige) Leistungspflicht des beklagten Versicherungsträgers zu aktualisieren.Im Fall einer auf Weitergewährung einer entzogenen Geldleistung gerichteten Klage besteht an sich für ein Grundurteil nach Paragraph 89, Absatz 2, ASGG kein Raum, weil die Leistungshöhe - für den Fall, dass der Entziehungsgrund verneint wird - ohnehin feststeht. Wird die Verpflichtung zur Weitergewährung der entzogenen Leistung dennoch nur dem Grunde nach ausgesprochen, so ist eine vorläufige Zahlung gemäß Paragraph 89, Absatz 2, ASGG anzuordnen, um die (vorläufige) Leistungspflicht des beklagten Versicherungsträgers zu aktualisieren.

Entscheidungstexte

  • RS0120569">10 ObS 188/04a
    Entscheidungstext OGH 07.03.2006 10 ObS 188/04a
    Beisatz: Durch den Entziehungsbescheid ist nämlich der ursprüngliche Gewährungsbescheid abgeändert worden und durch die klageweise Bekämpfung des Entziehungsbescheids nicht wieder wirksam geworden. (T1); Veröff: SZ 2006/31
  • RS0120569">10 ObS 38/25y
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.09.2025 10 ObS 38/25y

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120569

Im RIS seit

07.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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