RS OGH 2006/3/7 1Ob257/05h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.03.2006
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Norm

AHG §1 Abs1 A
AHG §1 Abs3
WAG idF BGBl Nr 753/1996 §1 Abs1
WAG idF BGBl Nr 753/1996 §3 Abs3

Rechtssatz

Die Bundeswertpapieraufsicht (BWA) hatte nicht die Stellung eines Rechtsträgers nach § 1 Abs 1 und Abs 3 AHG. Das Verhalten von Organen dieser Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit in Wahrnehmung der Wertpapieraufsicht ist ausschließlich dem Bund als Rechtsträger zuzurechnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120707

Im RIS seit

06.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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