RS OGH 2006/3/14 4Ob17/06p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.03.2006
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Norm

ABGB §721

Rechtssatz

Trotz Vernichtung nur eines von zwei Originalen ist auf einen Widerruf des Testaments zu schließen, wenn der Wille des Erblassers klar auf die Vernichtung des Testaments gerichtet war und die Vernichtung des zweiten Originals nur aus einem Irrtum unterblieben ist (hier: Vernichtung einer für das zweite Original gehaltenen Kopie).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120603

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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