RS OGH 2006/3/21 6R57/06h

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Veröffentlicht am 21.03.2006
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Norm

ABGB §932 Abs4
ABGB §1431

Rechtssatz

Auch bei einer bereits beendeten Reiseveranstaltung kann (neben Preisminderung) Wandlung begehrt werden, sofern der Reisemangel nicht bloß geringfügig iSd § 932 Abs. 4 ABGB ist; bei der weitestgehenden möglichen Rückabwicklung des Reisevertrages stehen sich die Kondiktionsansprüche des Reisenden auf Rückforderung des bezahlten Reisepreises und des Reiseveranstalters auf Abgeltung der vom Reisenden tatsächlich konsumierten Reiseleistungen nach Maßgabe des damit erlangten Nutzens gegenüber.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2006:RRD0000023

Dokumentnummer

JJR_20060321_LG00469_00600R00057_06H0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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