RS OGH 2006/3/29 3Ob58/06k, 10Ob53/12k

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Veröffentlicht am 29.03.2006
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Norm

ABGB §1415

Rechtssatz

Der Gläubiger einer Geldforderung ist gemäß § 1415 erster Satz ABGB nicht berechtigt, der Tilgung dienende Teilzahlungen des Schuldners im Zahlungsverkehr durch Überweisungen auf Bankkonten zurückzuweisen, wenn mit deren Annahme - wie im Fall der Überweisung weniger größerer Beträge im Verhältnis zur Gesamtschuld - weder nennenswerte Mühen noch besondere Aufwendungen verbunden sind. Solche Zahlungen wirken teilweise schuldbefreiend.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 58/06k
    Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 58/06k
    Veröff: SZ 2006/48
  • 10 Ob 53/12k
    Entscheidungstext OGH 17.12.2012 10 Ob 53/12k
    Beisatz: Wenn der Leistende nur gegen den Verzicht auf weitere Ansprüche oder unter bestimmten Bedingungen leisten will, muss die Teilzahlung nicht entgegengenommen werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120698

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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