RS OGH 2006/3/30 8Ob8/06v, 8Ob72/19z

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Veröffentlicht am 30.03.2006
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Norm

KO §193 Abs2

Rechtssatz

Ist objektiv keine Vermögensverwertung möglich (hier: mangels Zustimmung des Berechtigten einer mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belasteten Liegenschaft), so ist § 193 Abs 2 KO teleologisch dahin zu reduzieren, dass ein Zahlungsplan auch ohne vorherige Vermögensverwertung zulässig ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120895

Im RIS seit

29.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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