RS OGH 2025/12/17 7Ob67/06p; 7Ob18/10p; 7Ob167/10z; 7Ob88/12k; 7Ob227/12a; 7Ob186/13y; 7Ob167/14f (7

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Veröffentlicht am 26.04.2006
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Norm

ABH 2010 Art6.5
AFB Art9
BEFLS ? Klipp & Klar Art6
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen (Grazer wechselseitige Versicherungs AG) Wiederherstellungsklausel allgem

Rechtssatz

Die Klausel stellt insofern eine sogenannte „strenge" Wiederherstellungsklausel dar, als sie den Anspruch durch den Versicherungsfall zunächst nur in Höhe des Zeitwertes entstehen lässt und der Restanspruch auf die „Neuwertspanne" erst dadurch entsteht, dass die Wiederherstellung durchgeführt oder (fristgerecht) gesichert ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120710

Im RIS seit

26.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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