RS OGH 2006/5/4 9ObA20/06s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.2006
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Norm

BAG §15 Abs5
  1. BAG § 15 heute
  2. BAG § 15 gültig ab 22.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2020
  3. BAG § 15 gültig von 28.06.2008 bis 21.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008
  4. BAG § 15 gültig von 27.06.2008 bis 27.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008
  5. BAG § 15 gültig von 01.09.2000 bis 26.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2000
  6. BAG § 15 gültig von 01.07.1997 bis 31.08.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 67/1997
  7. BAG § 15 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 23/1993
  8. BAG § 15 gültig von 01.01.1987 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 617/1987
  9. BAG § 15 gültig von 01.08.1978 bis 31.12.1986 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 232/1978

Rechtssatz

Auch nach der missverständlichen Novelle BGBl I 2000/83 des BAG, in der übersehen wurde, den Verweis des § 15 Abs 5 BAG auf die Frist in Abs 2 dem Umstand anzupassen, dass die Frist nun in Abs 1 enthalten ist, hat es dabei zu verbleiben, dass Wirksamkeitsvoraussetzung für die einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses nach Ablauf der Frist eine Amtsbestätigung des Gerichts oder eine Bescheinigung der Kammer für Arbeiter und Angestellte über eine entsprechende Belehrung des Lehrlings ist.Auch nach der missverständlichen Novelle BGBl römisch eins 2000/83 des BAG, in der übersehen wurde, den Verweis des Paragraph 15, Absatz 5, BAG auf die Frist in Absatz 2, dem Umstand anzupassen, dass die Frist nun in Absatz eins, enthalten ist, hat es dabei zu verbleiben, dass Wirksamkeitsvoraussetzung für die einvernehmliche Auflösung des Lehrverhältnisses nach Ablauf der Frist eine Amtsbestätigung des Gerichts oder eine Bescheinigung der Kammer für Arbeiter und Angestellte über eine entsprechende Belehrung des Lehrlings ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120727

Dokumentnummer

JJR_20060504_OGH0002_009OBA00020_06S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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