RS OGH 2006/5/23 4Ob23/06w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.2006
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Norm

BVergG 2002 §27
BVergG 2006 §41
UWG §1 C2

Rechtssatz

Die Direktvergabe eines Lieferauftrags mit einem Auftragswert über der zulässigen Wertgrenze verstößt so offenkundig gegen das Vergaberecht, dass sich Bieter auch bei einer gegenteiligen Auskunft des Auftraggebers nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120823

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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