RS OGH 2006/5/24 6Ob78/06y, 6Ob87/07y (6Ob88/07w), 6Ob261/09i, 6Ob73/14z, 6Ob98/14a, 6Ob198/13f, 6Ob

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Veröffentlicht am 24.05.2006
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Norm

PSG §33

Rechtssatz

Der Stiftungsvorstand einer Privatstiftung ist im Genehmigungsverfahren nach § 33 Abs 2 PSG, im Verfahren zur Eintragung einer Privatstiftung und im Verfahren zur Eintragung einer Neufassung der Stiftungsurkunde antrags- und rechtsmittellegitimiert.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 78/06y
    Entscheidungstext OGH 24.05.2006 6 Ob 78/06y
  • 6 Ob 87/07y
    Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 87/07y
    Auch; Beisatz: Eine subsidiäre Anmeldungsbefugnis des Stifters hinsichtlich der Änderung der Stiftungsurkunde besteht nicht. (T1) Veröff: SZ 2007/86
  • 6 Ob 261/09i
    Entscheidungstext OGH 14.01.2010 6 Ob 261/09i
  • 6 Ob 73/14z
    Entscheidungstext OGH 26.06.2014 6 Ob 73/14z
    Vgl aber; Beisatz: Nach § 27 PSG kommt ? ebenso wie nach einzelnen anderen Bestimmungen des PSG ? auch einzelnen Organmitgliedern Antrags? und Rekurslegitimation zu. Für das Eintragungsverfahren selbst besteht aber keine vergleichbare Vorschrift. (T2)
  • 6 Ob 98/14a
    Entscheidungstext OGH 28.08.2014 6 Ob 98/14a
    Auch; Beisatz: Auch wenn sich im Regelfall der Stiftungsvorstand gegen die Abweisung seines Eintragungsbegehrens wehren wird, muss ihm eine Rechtsmittellegitimation auch dann eingeräumt werden, wenn das Firmenbuch eine Eintragung entgegen seinen mitgeteilten Bedenken vornimmt. (T3)
  • 6 Ob 198/13f
    Entscheidungstext OGH 09.10.2014 6 Ob 198/13f
    Auch; Veröff: SZ 2014/92
  • 6 Ob 95/15m
    Entscheidungstext OGH 29.06.2015 6 Ob 95/15m
    Beis wie T3; Beisatz: Ein Fall der Kostenersatzpflicht nach § 78 Abs 2 AußStrG iVm § 15 Abs 1 FBG liegt nicht vor. Der Stiftungsvorstand schreitet hier nicht in Verfolgung eigener Interessen, sondern für die Privatstiftung ein, sodass es keine Parteienmehrheit gibt. (T4); Veröff: SZ 2015/64
  • 6 Ob 108/15y
    Entscheidungstext OGH 21.12.2015 6 Ob 108/15y
    Auch; Beis ähnlich wie T3; Veröff: SZ 2015/143
  • 6 Ob 119/16t
    Entscheidungstext OGH 20.07.2016 6 Ob 119/16t
    Vgl auch; Beisatz: Im Fall des Unterliegens ist die Kostenersatzpflicht der Privatstiftung aufzuerlegen: Zwar kommt dem Vorstand im Verfahren nach § 33 Abs 2 PSG Antrags? und Rechtsmittellegitimation zu; materiell schreitet dieser dabei jedoch für die Privatstiftung ein. (T5); Veröff: SZ 2016/71
  • 6 Ob 211/20b
    Entscheidungstext OGH 25.11.2020 6 Ob 211/20b
    Vgl; Im Verfahren zur Genehmigung und Eintragung einer Änderung der Stiftungserklärung nach § 33 PSG kommen – anders als im Verfahren zur Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und auf Auflösung der Privatstiftung bzw Aufhebung eines Auflösungsbeschlusses des Vorstands durch das Gericht nach § 35 Abs 3 und 4 PSG – Antrags- und Rechtsmittellegitimation nur dem Vorstand als Gesamtorgan und nicht auch einzelnen Vorstandsmitgliedern persönlich zu. (T6)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120927

Im RIS seit

23.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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