RS OGH 2006/5/30 5Ob71/06m, 8Ob40/21x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2006
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Norm

ABGB §1076
EO §237
KO §120

Rechtssatz

Die freihändige Veräußerung im Konkurs durch den Masseverwalter bewirkt keinen Vorkaufsfall. Das Vorkaufsrecht erlischt jedenfalls mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Genehmigung des Kaufvertrages mit dem Dritten durch das Konkursgericht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120967

Im RIS seit

29.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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